Nach Ende eines Mietverhältnisses stellt sich häufig die Frage, wann und in welchem Umfang die Sicherheit abzurechnen und auszuzahlen ist. Berechtigte Gegenforderungen können im Einzelfall eine Rolle spielen.
Wann wird die Kaution fällig?
Nach dem Auszug muss der Vermieter zunächst prüfen können, ob noch gesicherte Ansprüche bestehen. Daraus folgt keine unbegrenzte Einbehaltungsbefugnis. Art und Höhe offener Schäden, mögliche Mietrückstände und noch ausstehende Betriebskosten können unterschiedliche Teilbeträge betreffen.
Übergabeprotokoll und Abrechnung
Mieter sollten Mietvertrag, Zahlungsnachweis, Übergabeprotokoll, Fotos und Schriftwechsel aufbewahren. Vermieter müssen etwaige Gegenforderungen konkret beziffern und rechtlich begründen. Normale Abnutzung ist nicht ohne Weiteres ein ersatzfähiger Schaden. Bei einem Streit über Schönheitsreparaturen ist zunächst die Wirksamkeit der Vertragsklausel zu überprüfen.
Kautionsansprüche sauber saldieren
Ein Kautionseinbehalt darf nicht dazu dienen, den Mieter zu unbestimmten Zugeständnissen zu bewegen. Bei offenen Betriebskosten kann eine begrenzte Sicherung zulässig sein, die zum erwarteten Betrag passen muss. Umgekehrt kann ein Vermieter konkrete Ansprüche wegen beschädigter Einbauten geltend machen. Ein strukturierter Vergleich von Gegenforderungen und Kautionsbetrag schafft Klarheit.
Kaution: Abrechnung und Sicherungszweck
Nach Rückgabe der Wohnung können berechtigte offene Ansprüche des Vermieters die Abrechnung beeinflussen. Eine pauschale dauerhafte Einbehaltung der gesamten Kaution ist dennoch nicht ohne Weiteres gerechtfertigt. Abzugrenzen sind dokumentierte Schäden, offene Mieten, noch abzurechnende Betriebskosten und gewöhnliche Abnutzung. Ein Übergabeprotokoll, Fotos und Zahlungsnachweise helfen, unberechtigte Abzüge zu prüfen.
Worauf kommt es bei der Prüfung an?
Wichtig sind Einzugs- und Auszugsprotokolle, offene Abrechnungen, Kontobelege, Schadensbehauptungen und Schriftwechsel über die Kaution.
Unterlagen und Prüfpunkte
- Kautionszahlung und Zinsabrechnung
- Auszugsdatum und Übergabezustand
- Konkrete Gegenforderungen
- Noch offene Betriebskosten
Wie geht es weiter?
Mieter sollten eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen. Vermieter sollten konkret darlegen, welche Ansprüche einem Einbehalt zugrunde liegen und welche Teilbeträge bereits ausgekehrt werden können.
Gesetzliche Grundlage: § 551 BGB. Je nach Fall können weitere Normen entscheidend sein.
Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.
