Bei Abrechnungen der Gemeinschaft ist zu unterscheiden zwischen Zahlungspflichten, Verteilungsschlüsseln und Beschlüssen über Abrechnungsspitzen. Nicht jeder Fehler in einer Darstellung führt zum gleichen rechtlichen Ergebnis.
Abrechnung und Zahlungsbeschluss
Die Jahresabrechnung bildet Einnahmen und Ausgaben ab; über Nachschüsse und Anpassungen beschließen Eigentümer nach § 28 WEG. Ein rechnerischer Fehler ist von einer rechtlich falschen Kostenverteilung zu unterscheiden. Eine übersichtliche Darstellung der Einzelbelastungen kann für die Prüfung entscheidend sein.
Typische Fehlerquellen
Zu kontrollieren sind Gemeinschaftsordnung, Verteilerschlüssel, Verbrauchskosten, Erhaltungsrücklage und der Übergang zwischen Abrechnungszeiträumen. Nicht jede Unklarheit in einem Beleg macht den gesamten Beschluss ungültig. Bestehen konkrete Beschlussmängel, sind die kurzen WEG-Klagefristen zu beachten.
Kostenverteilung und Nachschussbeschluss
Die Jahresabrechnung kann formell nachvollziehbar sein und trotzdem einzelne falsche Kostenzuweisungen enthalten. Kosten der Erhaltung, laufende Verwaltung und Rücklagenbewegungen haben unterschiedliche Bedeutung. Umgekehrt führt eine Unstimmigkeit nicht ohne Weiteres zu einem Anspruch auf sofortige Rückzahlung aller geleisteten Vorschüsse. Die Beschlusslage und die tatsächlich geschuldeten Beiträge sind entscheidend.
Jahresabrechnung und Beschlussgegenstand unterscheiden
Bei Streit um die Jahresabrechnung kommt es darauf an, was die Eigentümer tatsächlich beschlossen haben. Rechenfehler, falsche Umlageschlüssel und abweichende Einzelabrechnungen müssen anhand der Beschlussfassung, der Belege und des geltenden Verteilungsschlüssels getrennt untersucht werden. Die Erhaltungsrücklage ist von laufenden Zahlungen und Sonderumlagen zu unterscheiden.
Worauf kommt es bei der Prüfung an?
Zu prüfen sind Einzel- und Gesamtabrechnung, Wirtschaftsplan, Bankkonten, Kostenpositionen, Verteilerschlüssel und die konkret beschlossene Zahlung.
Unterlagen und Prüfpunkte
- Jahresabrechnung und Einzelaufstellung
- Vereinbarter Kostenverteilerschlüssel
- Belege und Rücklagenbewegungen
- Beschluss über Nachschüsse
Wie geht es weiter?
Vor einer Beschlussklage muss der jeweilige Beschlussgegenstand eindeutig bestimmt werden. Materielle Fehler und reine Darstellungsfragen sind voneinander zu trennen.
Gesetzliche Grundlage: § 28 WEG. Je nach Fall können weitere Normen entscheidend sein.
Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.
