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Vertragsstrafe prüfen und abwehren

Vertragsstrafe prüfen und abwehren

Vertragsstrafen sollen die Erfüllung bestimmter Vertragspflichten absichern. Ihre Wirksamkeit und Höhe hängen von der Vertragsart und konkreten Klauselgestaltung ab.

Wann ist eine Vertragsstrafe verwirkt?

Eine Vertragsstrafe setzt eine wirksame Vereinbarung und den Eintritt der vertraglich definierten Voraussetzungen voraus. Häufig sind Auslöser, Verschulden, Höhe und der Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung streitig. Bei AGB können überzogene oder unklare Regelungen unwirksam sein.

Nicht vorschnell zahlen oder pauschal bestreiten

Zur Prüfung gehören Originalvertrag, Änderungsvereinbarungen, Leistungsnachweise und die konkrete Berechnung. Je nach Vertragsart kann auch die Frage einer Herabsetzung oder einer angemessenen Begrenzung relevant sein. Wer die Forderung abwehrt, sollte die zugrunde gelegten Vorfälle einzeln prüfen und etwaige Vorbehalte dokumentieren.

Verzug, Verschulden und Strafklausel

Besonders bei Bau-, Liefer- und Projektverträgen müssen zugesagte Termine, spätere Änderungen und Behinderungen zusammen betrachtet werden. Wer eine Vertragsstrafe fordert, sollte die maßgebliche Frist und ihre Verletzung darlegen können. Bei einer Abwehr kann entscheidend sein, ob die Parteien nachträglich einen neuen Termin vereinbart oder einen Vorbehalt erklärt haben.

Worauf kommt es bei der Prüfung an?

Zu prüfen sind auslösendes Verhalten, Formulierung, Einbeziehung als AGB, Verschulden soweit erforderlich, Vorbehalte und Berechnung.

Unterlagen und Prüfpunkte

  • Strafklausel und Einbeziehung
  • Behauptete Pflichtverletzung
  • Verantwortlichkeit
  • Höhe und Obergrenzen

Wie geht es weiter?

Vor Anerkennung einer Vertragsstrafe sollten die tatsächlichen Voraussetzungen und mögliche Einwendungen geprüft werden. Eine pauschale Kürzung ohne Rechtsgrundlage ist nicht stets möglich.

Gesetzliche Grundlage: § 339 BGB. Je nach Fall können weitere Normen entscheidend sein.

Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.