Arbeitsvertrag prüfen und gestalten · Arbeitsrecht Düsseldorf

Arbeitsvertrag prüfen lassen in Düsseldorf

Arbeitsvertrag prüfen in Düsseldorf – VM Rechtsanwälte

Sie möchten einen Arbeitsvertrag in Düsseldorf anwaltlich prüfen oder gestalten lassen? VM Rechtsanwälte unterstützt Arbeitnehmer vor der Unterschrift ebenso wie Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung. Ein Vertrag sollte nicht nur die Tätigkeit und das Gehalt nennen. Auch Arbeitszeit, variable Vergütung, Probezeit, Versetzung, Homeoffice, Befristung und Kündigungsregelungen können für den späteren Alltag entscheidend sein.

Anders als bei einem allgemeinen zivilrechtlichen Vertrag greifen im Arbeitsverhältnis zahlreiche zwingende Schutzvorschriften, Tarifregelungen und gegebenenfalls Betriebsvereinbarungen. Deshalb prüfen wir, welche Vereinbarungen überhaupt wirksam getroffen werden können, wo Auslegungsspielräume bestehen und welche Risiken aus unklaren Formulierungen folgen.

Arbeitsvertrag prüfen: Was soll vor der Unterschrift geklärt werden?

Für Arbeitnehmer beginnt die Prüfung mit dem konkreten Angebot: Entspricht die Vertragsfassung den Zusagen aus dem Bewerbungsgespräch? Ist das Gehalt als Bruttovergütung eindeutig beschrieben? Sind variable Entgeltbestandteile nachvollziehbar geregelt? Wie weit darf der Arbeitgeber Arbeitsort, Aufgaben oder Arbeitszeit verändern? Bei Arbeitgebern steht außerdem im Mittelpunkt, ob der Vertrag den tatsächlichen betrieblichen Einsatz abbildet und rechtlich handhabbar bleibt. Für beide Seiten ist entscheidend, Widersprüche zwischen Hauptvertrag, Anhängen und weiteren Zusagen zu erkennen.

Wichtige Vertragsklauseln

Vergütung, Bonus und Sonderzahlungen

Zum Grundgehalt können Zuschläge, Provisionen, Ziele, Boni oder Einmalzahlungen hinzutreten. Wichtig sind klare Voraussetzungen, Berechnungsmaßstäbe und Fälligkeit. Unbestimmte Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalte können zu Streit führen. Bei zielabhängigen Zahlungen sollte geregelt sein, wer die Ziele bis wann festlegt und was bei unterbliebener Festlegung geschieht. Zu prüfen ist zudem, ob zwingende Mindestentgeltregelungen eingreifen.

Arbeitszeit, Überstunden und Arbeitsort

Der Vertrag sollte regelmäßige Arbeitszeit, mögliche Mehrarbeit und deren Vergütung oder Freizeitausgleich verständlich regeln. Nicht jede pauschale Abgeltung sämtlicher Überstunden ist wirksam. Arbeitszeitrechtliche Höchstgrenzen, Ruhezeiten und Dokumentationspflichten können unabhängig von vertraglichen Formulierungen gelten. Bei Homeoffice, mobiler Arbeit oder wechselnden Einsatzorten kommt es darauf an, was ausdrücklich vereinbart und was dem Direktionsrecht überlassen wird.

Probezeit und Kündigungsfristen

Eine vereinbarte Probezeit und die Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz sind unterschiedliche Rechtsfragen. Für eine vereinbarte Probezeit von höchstens sechs Monaten sieht § 622 Abs. 3 BGB grundsätzlich eine zweiwöchige Kündigungsfrist vor, soweit keine vorrangige Regelung eingreift. Individuelle Fristen, tarifliche Regelungen und Sonderkündigungsschutz sind gesondert zu prüfen. Die Beendigung durch Kündigung und ein Aufhebungsvertrag erfordern nach § 623 BGB grundsätzlich die gesetzliche Schriftform.

Geht es bereits um eine ausgesprochene Kündigung, ist die spezialisierte Seite Kündigung des Arbeitsvertrags in Düsseldorf der passendere Einstieg. Für eine gerichtliche Kontrolle gilt grundsätzlich die Dreiwochenfrist bei der Kündigungsschutzklage.

Befristung und Vertragsverlängerung

Befristete Arbeitsverträge unterliegen dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Zu unterscheiden sind Befristungen mit Sachgrund, sachgrundlose Befristungen, Verlängerungen und mögliche Vorbeschäftigungen. Eine unzulässige Befristung kann andere Folgen haben als eine unwirksame einzelne Vertragsklausel. Die Voraussetzungen und Fristen erläutern wir vertieft auf der Seite Befristung des Arbeitsvertrags in Düsseldorf.

Urlaub, Krankheit und Freistellung

Der gesetzliche Mindesturlaub und Vorschriften zur Entgeltfortzahlung können nicht beliebig durch Vertrag abbedungen werden. Bei zusätzlichem vertraglichem Urlaub ist entscheidend, ob zwischen Mindest- und Mehrurlaub eindeutig unterschieden wird. Freistellungsklauseln sollten transparent sein; bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielen die Anrechnung offener Urlaubsansprüche und Überstunden eine eigene Rolle.

Ausschlussfristen, Haftung und Rückzahlungsklauseln

Arbeits- und tarifvertragliche Ausschlussfristen können dazu führen, dass Forderungen deutlich früher geltend gemacht werden müssen, als die allgemeine Verjährung vermuten lässt. Die Wirksamkeit hängt von der Formulierung und dem anwendbaren Recht ab. Auch Rückzahlungspflichten für Fortbildungen, Vertragsstrafen, Schadensersatz- und Haftungsklauseln sind häufig prüfungsbedürftig. Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag unterliegen insbesondere der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.

Wettbewerbsverbot, Nebentätigkeit und Vertraulichkeit

Nebentätigkeitsanzeigen, Geheimhaltungspflichten und Wettbewerbsbeschränkungen müssen zum konkreten Arbeitsplatz passen. Für nachvertragliche Wettbewerbsverbote gelten zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen, unter anderem im Handelsgesetzbuch. Nicht jede umfassend formulierte Verbotsklausel ist durchsetzbar. Bestehen besonders sensible Kunden- oder Betriebsdaten, sollte die Vertragsgestaltung die tatsächlichen Schutzinteressen präzise benennen, statt pauschale Verbote zu verwenden.

Nachweis der Vertragsbedingungen

Das Nachweisgesetz verlangt die Dokumentation wesentlicher Arbeitsbedingungen. Welche Form und welche Fristen im Einzelfall gelten, richtet sich nach der aktuellen gesetzlichen Fassung und möglichen Ausnahmen. Eine sorgfältige Dokumentation ersetzt jedoch nicht die Prüfung der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln. Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob alle Angaben vorhanden sind, sondern auch, ob die Vereinbarungen widerspruchsfrei und rechtlich zulässig sind.

Arbeitsvertrag für Unternehmen gestalten

Für Arbeitgeber lohnt sich die Prüfung vor der ersten Verwendung eines Vertragsmusters. Entscheidend sind Tätigkeit und Position, mögliche Tarifbindung, Vergütungsmodell, mobile Arbeit, Überstunden, Wettbewerbs- und Geheimhaltungsinteressen sowie betriebliche Abläufe. Eine Klausel, die in einem Einzelfall zweckmäßig ist, muss nicht für alle Beschäftigten passen. Weitere Fragen zur Personalpraxis behandelt unsere Seite Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Unternehmen.

Diese Unterlagen helfen bei der Vertragsprüfung

  • vollständiger Vertragsentwurf einschließlich Anlagen und Richtlinien
  • Stellenbeschreibung und schriftlich bestätigte Zusagen
  • Vereinbarungen über Bonus, Provision, Dienstwagen oder Homeoffice
  • gegebenenfalls anwendbarer Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen
  • bei Änderungsverträgen: bisheriger Vertrag und Nachträge

Fachlich verantwortlich: Rechtsanwalt Velat Mencütek. Ergänzende Informationen finden Sie im Arbeitsrecht-Überblick für Düsseldorf.

Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag

Wann sollte ich einen Arbeitsvertrag prüfen lassen?

Möglichst vor der Unterschrift oder vor der Annahme einer wesentlichen Vertragsänderung. Bereits geltende Verträge können bei konkreten Konflikten zu Vergütung, Arbeitszeit, Versetzung oder Beendigung geprüft werden.

Sind pauschale Klauseln zur Abgeltung aller Überstunden wirksam?

Nicht jede pauschale Überstundenklausel hält einer rechtlichen Prüfung stand. Entscheidend sind unter anderem Transparenz, Umfang der geschuldeten Arbeitszeit und konkrete Formulierung.

Sind Probezeit und Kündigungsschutz-Wartezeit dasselbe?

Nein. Eine vereinbarte Probezeit betrifft insbesondere die mögliche Kündigungsfrist. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hat eigenständige Voraussetzungen.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?

Das hängt von der Befristungsart, den Umständen der Verlängerung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Bei Zweifeln an der Befristung müssen insbesondere die Fristen des § 17 TzBfG beachtet werden.

Prüfen Sie Arbeitsverträge auch für Arbeitgeber?

Ja. Wir prüfen und gestalten Arbeitsverträge für Unternehmen ebenso wie wir Arbeitnehmer bei der Bewertung von Vertragsangeboten und Änderungsvereinbarungen unterstützen.