Schadensersatz kann vertragliche oder gesetzliche Grundlagen haben. Für einen Anspruch genügt es nicht, dass ein Schaden entstanden ist; auch Haftungsgrund und Zurechnung müssen feststehen.
Schaden, Pflichtverletzung und Kausalität
Ein Schaden allein begründet noch keinen Anspruch gegen eine bestimmte Person. Erforderlich sind eine passende Anspruchsgrundlage und die rechtlichen Voraussetzungen, etwa Pflichtverletzung, Vertretenmüssen und Ursachenzusammenhang. Bei deliktischen Ansprüchen gelten teilweise andere Maßstäbe als bei Vertragsverletzungen.
Schadenspositionen nachvollziehbar beziffern
Rechnungen, Reparaturangebote, Gutachten und Korrespondenz bilden häufig die Basis. Auch entgangener Gewinn oder Folgeschäden können in Betracht kommen, sind aber besonders begründungsbedürftig. Eigene Schadensminderungspflichten und eine mögliche Mitverantwortung dürfen nicht übersehen werden. Die Verjährung ist für jede Anspruchsgrundlage gesondert zu prüfen.
Verantwortlichkeit und ersatzfähige Schäden
Der richtige Anspruchsgegner ist nicht immer derjenige, mit dem zuletzt gesprochen wurde. Bei Werkunternehmern, Mitarbeitern oder mehreren Beteiligten kann die Haftungsverteilung kompliziert sein. Der Ersatzumfang hängt außerdem davon ab, ob Kosten tatsächlich notwendig waren. Vor außergerichtlichen Forderungsschreiben sollten Anspruchsgrund, Nachweise und bezifferbare Schäden aufeinander abgestimmt werden.
Schadensersatz nach Sachbeschädigung
Wird eine Sache beschädigt, können vertragliche oder deliktische Ersatzansprüche in Betracht kommen. Geprüft werden müssen insbesondere Eigentums- oder sonstige Rechtspositionen, Pflichtverletzung beziehungsweise rechtswidrige Einwirkung, Verschulden soweit erforderlich, Kausalität und ersatzfähiger Schaden. Beweissicherung durch Fotos, Kostenvoranschläge und Zeugen ist oft wichtiger als eine bloße Forderung ohne nachvollziehbare Bezifferung.
Worauf kommt es bei der Prüfung an?
Belege zum Schaden, zeitlicher Ablauf, Kommunikation, mögliche Pflichtverletzung und Mitverursachung sind zu analysieren.
Unterlagen und Prüfpunkte
- Anspruchsgrundlage
- Pflichtverletzung und Verantwortung
- Kausalität
- Schadenshöhe und Mitverursachung
Wie geht es weiter?
Eine Forderungsaufstellung sollte nach Schadenspositionen und Anspruchsgrundlagen getrennt werden. Verjährung und Nachweismöglichkeiten sind früh zu prüfen.
Gesetzliche Grundlage: § 280 BGB. Je nach Fall können weitere Normen entscheidend sein.
Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.
