Bei bestimmten Verbraucher- und Fernabsatzverträgen können Widerrufsrechte bestehen. Ausnahmen, Fristbeginn und ordnungsgemäße Belehrung sind für die Einordnung wesentlich.
Nicht jeder Vertrag ist widerrufbar
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere in gesetzlich geregelten Verbrauchervertragssituationen, etwa unter bestimmten Bedingungen bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Vertragstyp, Unternehmereigenschaft, Belehrung und Ausnahmen sind zu prüfen. Ein allgemein behauptetes vierzehntägiges Rückgaberecht gilt nicht unterschiedslos für jeden Kauf.
Frist, Erklärung und Rückabwicklung
Ob die Widerrufsfrist bereits läuft, hängt unter anderem von Belehrung und konkreter Leistung ab. Die Erklärung muss dem richtigen Vertragspartner zugehen und sollte nachweisbar sein. Danach sind Rücksendung, Wertersatz und Erstattung gesondert zu klären. Manche Leistungen sind vom Widerruf ausgenommen oder unterliegen Sonderregeln.
Widerrufsrecht bei digitalem Leistungsbeginn
Bei digital erbrachten Dienstleistungen entstehen besondere Fragen, wenn der Verbraucher einen sofortigen Beginn verlangt hat. Wann und unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht erlischt oder Wertersatz geschuldet ist, muss anhand der konkreten Belehrung geklärt werden. Die eigene Widerrufserklärung sollte nachweisbar versandt werden; mündliche Nachfragen reichen als sichere Dokumentation selten aus.
Worauf kommt es bei der Prüfung an?
Zu prüfen sind Bestellweg, Vertragsgegenstand, Verbraucherstellung, Widerrufsbelehrung und erhaltene Leistungen.
Unterlagen und Prüfpunkte
- Art des Vertragsschlusses
- Widerrufsbelehrung
- Gesetzliche Ausnahmen
- Rückabwicklung und Wertersatz
Wie geht es weiter?
Eine Widerrufserklärung sollte nachweisbar abgegeben werden. Widerruf und Gewährleistungsrechte sind unterschiedliche Instrumente.
Gesetzliche Grundlage: § 355 BGB. Je nach Fall können weitere Normen entscheidend sein.
Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.
