VM Rechtsanwälte · Düsseldorf

Kündigung in der Probezeit

Kündigung in der Probezeit

Auch während einer Probezeit sind Kündigungsform, Zugang und besondere Kündigungsverbote zu prüfen. Die verkürzte Kündigungsfrist ist nicht mit einer vollständigen Schutzlosigkeit gleichzusetzen.

Probezeit und Wartezeit sind nicht dasselbe

Die vertraglich vereinbarte Probezeit kann eine verkürzte Kündigungsfrist ermöglichen. Die Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz folgt eigenen Regeln. Auch in den ersten Beschäftigungsmonaten gelten unter anderem Schriftform, Diskriminierungsverbote und besonderer Kündigungsschutz in bestimmten Situationen.

Was lässt sich gegen eine frühe Kündigung prüfen?

Das Kündigungsschreiben sollte auf Zugang, Unterschrift und Einhaltung der einschlägigen Frist kontrolliert werden. Bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder einer Maßregelung können zusätzliche Schutzvorschriften entscheidend sein. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, kann eine Kündigung aus anderen Gründen unwirksam sein.

Sonderkündigungsschutz während der Probezeit

Bei einer Kündigung in den ersten Monaten können Regelungen aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag von der gesetzlichen Standardfrist abweichen. Daneben können unzulässige Motive oder Formalfehler eigenständige Unwirksamkeitsgründe bilden. Nicht ausreichend ist jedoch allein der Eindruck, der Arbeitgeber habe „keinen fairen Grund“ genannt. Entscheidend ist, ob eine rechtlich erforderliche Begründung im konkreten Fall vorliegt.

Worauf kommt es bei der Prüfung an?

Wichtig sind Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeitvereinbarung, Betriebsgröße, Zugang und Schriftform der Kündigung sowie besondere persönliche Schutzmerkmale.

Unterlagen und Prüfpunkte

  • Probezeitklausel und Beschäftigungsbeginn
  • Form und Zugang der Kündigung
  • Kündigungsfrist
  • Möglicher Sonderkündigungsschutz

Wie geht es weiter?

Wer sich gegen eine Kündigung wenden möchte, sollte gerichtliche Fristen sofort prüfen lassen. Die bloße Annahme, in der Probezeit bestehe keinerlei Rechtsschutz, kann falsch sein.

Gesetzliche Grundlage: § 622 BGB. Je nach Fall können weitere Normen entscheidend sein.

Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.