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Mietpreisbremse und Rückforderung überhöhter Miete

Mietpreisbremse und Rückforderung überhöhter Miete

Ob eine vereinbarte Miete gegen eine Mietpreisbegrenzung verstößt, hängt unter anderem vom örtlichen Geltungsbereich, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und gesetzlichen Ausnahmen ab.

Zuerst die Anwendbarkeit prüfen

Ob die Mietpreisbremse greift, hängt unter anderem vom örtlichen Geltungsbereich, Mietbeginn, der zulässigen Vergleichsmiete und gesetzlichen Ausnahmen ab. Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen können anders behandelt werden. Allein der Vergleich mit einem Inserat genügt nicht; auch der einschlägige Mietspiegel kann entscheidend sein.

Rüge und Erstattung

Für Rückforderungsansprüche ist regelmäßig eine Rüge gegenüber dem Vermieter relevant. Der Zeitpunkt der Rüge kann den Umfang der Rückforderung beeinflussen. Mieter sollten Vertrag, Miethöhe, Wohnfläche und etwaige Auskünfte zur Vormiete zusammentragen. Ungeprüfte eigenmächtige Mietkürzungen können neue Zahlungsstreitigkeiten auslösen.

Mietspiegel, Ausnahmen und Rüge

Die Zulässigkeit der vereinbarten Miete kann sich etwa bei früherer höherer Miete, Modernisierung und Besonderheiten des Mietobjekts anders darstellen als nach einem einfachen Tabellenvergleich. Auch die zeitliche Anwendung der Verordnungen ist zu beachten. Für die Rückforderung ist sorgfältig zu berechnen, welche monatlichen Beträge betroffen sind; die Rüge ersetzt diese Berechnung nicht.

Worauf kommt es bei der Prüfung an?

Zu kontrollieren sind Mietvertrag, Vormiete, Modernisierungen, Wohnungsmerkmale, zulässige Vergleichsmiete und die Anforderungen an eine Rüge.

Unterlagen und Prüfpunkte

  • Anwendbarkeit am Wohnort
  • Mietbeginn und Miethöhe
  • Ausnahmen und Vermieterauskünfte
  • Rüge und Erstattungszeitraum

Wie geht es weiter?

Wer eine überhöhte Miete vermutet, sollte zunächst die tatsächlich einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen und Mitteilungspflichten prüfen. Aus einer hohen Miete folgt allein noch kein Rückzahlungsanspruch.

Gesetzliche Grundlage: § 556d BGB. Je nach Fall können weitere Normen entscheidend sein.

Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.