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Hausverwaltung verletzt Pflichten: Rechte der WEG

Hausverwaltung verletzt Pflichten: Rechte der WEG

Der Verwalter nimmt Aufgaben für die Gemeinschaft wahr. Streit entsteht häufig über Akteneinsicht, Umsetzung von Beschlüssen, Abrechnung und notwendige Maßnahmen.

Verwalterpflichten konkretisieren

Ob eine Pflichtverletzung vorliegt, ergibt sich aus WEG, Beschlusslage und Verwaltervertrag. Beispiele sind die Missachtung wirksamer Beschlüsse, unterlassene notwendige Maßnahmen oder unzureichende Information der Gemeinschaft. Nicht jede unliebsame Entscheidung des Verwalters begründet persönlich einen Schadensersatzanspruch.

Beschlüsse, Ansprüche und Abberufung

Die Gemeinschaft sollte Sachverhalt, Verantwortlichkeit und wirtschaftlichen Schaden dokumentieren. Je nach Lage kommen Weisungen, Beschlüsse, die Prüfung von Ersatzansprüchen oder ein Verwalterwechsel in Betracht. Einzelne Eigentümer müssen beachten, welche Rechte ihnen selbst und welche ausschließlich der Gemeinschaft zustehen.

Durchsetzung von Verwalterpflichten

Die Verwaltung muss in vielen Situationen handeln, hat aber nicht grenzenlose eigene Entscheidungskompetenz. Für größere Maßnahmen bedarf es regelmäßig einer passenden Beschlusslage. Bei Pflichtverletzungen ist zu klären, ob die Gemeinschaft einen Anspruch verfolgt oder der einzelne Eigentümer ein eigenes Recht geltend macht. Eine Abberufung behebt vergangene Schäden nicht automatisch.

Worauf kommt es bei der Prüfung an?

Prüfungsgrundlagen sind Verwaltervertrag, Beschlüsse, Verwalterkorrespondenz, Rechnungen und mögliche Fristsetzungen.

Unterlagen und Prüfpunkte

  • Verwaltervertrag
  • Vorhandene Eigentümerbeschlüsse
  • Dokumentierte Pflichtverletzung
  • Möglicher Schaden der Gemeinschaft

Wie geht es weiter?

Ob eine Abberufung, Vertragsbeendigung, Auskunft oder Schadensersatz im Raum steht, hängt von der handelnden Person und der Anspruchsberechtigung ab. Entscheidungen der Gemeinschaft sind zu berücksichtigen.

Gesetzliche Grundlage: § 27 WEG. Je nach Fall können weitere Normen entscheidend sein.

Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.