Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann offener Urlaub finanziell abzugelten sein, soweit er nicht mehr genommen werden kann. Verfall und Übertragung von Urlaub unterliegen besonderen Voraussetzungen.
Resturlaub ist nicht mit Urlaubsgeld zu verwechseln
Urlaubsabgeltung betrifft nicht genommenen Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Davon zu unterscheiden sind tarifliche oder vertragliche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld. Für die Höhe zählen die maßgeblichen Arbeitstage und die Berechnungsgrundlagen des Urlaubsentgelts.
Verfall und Hinweispflichten
Ob Urlaub aus vergangenen Jahren noch besteht, lässt sich nicht nur anhand eines Kalenderdatums entscheiden. Bei gesetzlichen Urlaubsansprüchen sind unter anderem Mitwirkungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers sowie längere Erkrankungen zu beachten. Vor einer Schlussabrechnung sollten Urlaubskonto, Kündigungsdatum, Freistellung und bereits gezahlte Beträge abgeglichen werden.
Urlaubsverfall und Schlussabrechnung
Bei längeren Erkrankungen und mehreren Urlaubsjahren können unterschiedliche Entstehungs- und Verfallsregeln ineinandergreifen. Die Abgeltung lässt sich deshalb nicht zuverlässig durch die Formel „Jahresurlaub minus genommene Tage“ bestimmen. Auch eine umfassende Freistellung kann streitig sein, wenn nicht klar ist, ob sie unter Anrechnung auf bestimmte Urlaubsansprüche erklärt wurde.
Worauf kommt es bei der Prüfung an?
Zu klären sind Urlaubsjahre, vertraglicher Mehrurlaub, bereits genommene Tage, Hinweise des Arbeitgebers und der Zeitpunkt der Beendigung.
Unterlagen und Prüfpunkte
- Urlaubskonto und beantragter Urlaub
- Hinweise des Arbeitgebers zum Verfall
- Freistellungs- und Beendigungsvereinbarung
- Berechnung des Urlaubsentgelts
Wie geht es weiter?
Urlaubskonten und Abrechnungen sollten verglichen werden. Ob Resturlaub fortbesteht, lässt sich nicht allein aus einem pauschalen Verfallsdatum ableiten.
Gesetzliche Grundlage: § 7 BUrlG. Je nach Fall können weitere Normen entscheidend sein.
Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.
