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Dienstvertrag für Geschäftsführer und Führungskräfte

Dienstvertrag für Geschäftsführer und Führungskräfte

Bei Geschäftsführern und Vorständen sind Organstellung und Dienstvertrag rechtlich zu unterscheiden. Für leitende Angestellte können abweichende arbeitsrechtliche Regeln gelten.

Der Status bestimmt das anwendbare Recht

Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte unterliegen nicht automatisch denselben arbeitsrechtlichen Regelungen. Organstellung, Dienstvertrag und tatsächliche Tätigkeit müssen auseinandergehalten werden. Bei Geschäftsführern können Abberufung und Beendigung des Anstellungsvertrags unterschiedliche Akte mit unterschiedlichen Rechtsfolgen sein.

Variable Vergütung und Exit-Klauseln

Besonders konfliktträchtig sind Bonusziele, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Haftungsregelungen, D&O-Versicherung und die Behandlung nicht ausgezahlter Vergütungsbestandteile. Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Organstellung, Zeugnis, Freistellung, Rückgabe von Unterlagen und etwaige Abfindung in einem abgestimmten Gesamtbild betrachtet werden.

Abberufung, Vergütung und gesellschaftsrechtlicher Status

Ein hoher Titel im Unternehmen entscheidet nicht allein, ob die Person arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer zu behandeln ist. Beim Organmitglied stehen gesellschaftsrechtliche Vertretungsregeln und vertragliche Vergütungsansprüche im Vordergrund. Bei leitenden Angestellten können hingegen besondere Regeln für Beendigungsschutz und Betriebsverfassung relevant werden. Die präzise Statusprüfung sollte jedem Verhandlungsangebot vorausgehen.

Worauf kommt es bei der Prüfung an?

Vertragsunterlagen, Bestellung und Abberufung, Vergütung, variable Bestandteile, Haftungsklauseln, nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Beendigungsklauseln sind im Zusammenhang zu beurteilen.

Unterlagen und Prüfpunkte

  • Organstellung und Dienstvertragsstatus
  • Abberufungsbeschluss und Vertragslaufzeit
  • Bonus- und Wettbewerbsregelungen
  • Haftungs- und Versicherungsfragen

Wie geht es weiter?

Vor Unterschrift oder einer Trennung empfiehlt sich eine abgestimmte Prüfung von gesellschaftsrechtlicher Position und Vertragsverhältnis. Eine allgemeine Arbeitnehmer-Kündigungsvorlage greift häufig zu kurz.

Informationen zur rechtlichen Orientierung. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Ansprüche sind anhand des Einzelfalls zu prüfen. Kontakt zur Kanzlei.