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Arbeitsrecht für Führungskräfte in Düsseldorf

Arbeitsrecht für Führungskräfte in Düsseldorf

In dieser Übersicht finden Sie die für Ihre Situation besonders relevanten rechtlichen Themen. Die einzelnen Schwerpunktseiten erläutern Voraussetzungen, typische Unterlagen und mögliche nächste Schritte. Welche Regelungen tatsächlich gelten, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Führungskraft ist nicht gleich Geschäftsführer

Bei leitenden Angestellten kann weiterhin ein Arbeitsverhältnis bestehen. Bei Geschäftsführern und Vorständen müssen Organstellung und schuldrechtlicher Dienstvertrag getrennt betrachtet werden. Diese Unterscheidung beeinflusst unter anderem Kündigungsschutz, Zuständigkeit des Gerichts und die Möglichkeiten einer Vertragsbeendigung.

Dienstvertrag, Befugnisse und Vergütung

Prüfungsrelevant sind die Bestellung und Abberufung, die vereinbarte Laufzeit, Kündigungsregeln, variable Vergütung, Bonusziele, Wettbewerbsverbote und Haftungsklauseln. Eine Abberufung beendet den Dienstvertrag nicht zwingend automatisch. Der genaue Wortlaut und die gesellschaftsrechtliche Stellung sind maßgeblich. Zum Dienstvertrag für Geschäftsführer und Führungskräfte.

Unterlagen und nächste Schritte

Vertrag, Zusatzvereinbarungen, Bestellungsbeschlüsse, Gesellschafterbeschlüsse und Korrespondenz bilden eine wichtige Grundlage. Fristen können bei einem arbeitsrechtlichen und einem Organverhältnis unterschiedlich zu bewerten sein; die rechtliche Einordnung sollte vor einer Erklärung oder Unterzeichnung erfolgen.

Arbeitsrecht nach Führungsposition

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